Die private Krankenversicherung (PKV) bietet im Referendariat eine optimale Ergänzung zur staatlichen Beihilfe. Gemeinsam bilden diese beiden Systeme den perfekten Krankenversicherungsschutz für Dich als Beamte*r.
Auf dem Markt gibt es hunderte Anbieter und Tarife. Ein bloßer Vergleich über einen Online-Tarifrechner reicht nicht aus. Da kommen wir ins Spiel: Wir ordnen Deinen Bedarf richtig ein. Mit unserem Wissen, unserer Erfahrung und der nötigen Kompetenz können wir das PKV-Angebot bewerten und finden so die passende private Krankenversicherung für Dich.
Versicherungen zu vergleichen ist nicht immer einfach. Als Lehreranwärter*in triffst Du beispielsweise mit der Auswahl Deiner privaten Krankenversicherung eine Entscheidung, die Dich Dein restliches Leben begleiten wird. Darum lohnt es sich, die Spezialisten zu fragen. Und das Gute dabei ist: Die Beträge der Tarife sind dieselben wie online im Internet, nur ist Dir bei uns eine kompetente Beratung garantiert.
Nimm Kontakt zu uns auf. Im ersten Schritt führen wir ein kurzes Kennenlerngespräch, am besten telefonisch. Dafür solltest Du etwa 15 Minuten Zeit einplanen. Deinen Wunschtermin kannst Du hier festlegen.
Wir wissen jetzt, was Du ungefähr brauchst. Basierend auf einem kurzen Fragebogen recherchieren wir, was für Dich in Frage kommt und welche Konditionen die Versicherer anbieten. Wichtig für Dich: Deine persönlichen Daten und Informationen sind jederzeit geschützt! Wir geben keine personenbezogenen Daten nach außen und führen statistische Abfragen nur anonymisiert durch. Basierend auf unseren Recherchen erstellen wir ein Konzept für Dich.
Nun geht es in die detaillierte Beratung. Wir besprechen mit Dir, welche Versicherungen für Dich konkret in Frage kommen und was für Dich wichtig ist. Unser Anspruch ist es, Dich hier umfassend, unabhängig und sorgfältig zu informieren. Darum bitten wir Dich, für dieses Gespräch etwa 1,5 Stunden Zeit einzuplanen.
Solltest Du keine weiteren Fragen haben, erhältst Du von uns die Unterlagen zu Deiner neuen Versicherungslösung. Gerne kümmern wir uns für Dich um die Abwicklung mit der Versicherungsgesellschaft. Wenn eine bestehende Versicherung gekündigt werden muss, erledigen wird das selbstverständlich auch.
Als Lehrer*in bzw. Beamte*r kannst Du entscheiden, ob Du einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung beitreten willst. In der Regel ist gerade für Beamte und Beamtinnen die Absicherung über eine private Krankenversicherung (PKV) beziehungsweise eine Restkostenabsicherung in Kombination mit der Beihilfe attraktiv. Unsere Erfahrung zeigt, dass in den allermeisten Fällen die private Krankenversicherung den deutlich günstigeren Versicherungsschutz bietet. Die Leistungen sind bei der privaten Krankenversicherung deutlich umfangreicher. Während innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung Leistungen in Zukunft reduziert werden können, sind diese bei der privaten Krankenversicherung vertraglich festgeschrieben.
Über Deinen Dienstherren hast Du als Beamte*r Anspruch auf einen Zuschuss zu Deinen Krankheits- und Behandlungskosten. Die Höhe der sogenannten Beihilfe hängt nicht nur von Deinem Dienstherren (Bundesland), sondern auch von Deiner familiären Situation ab. Ganz gleich, ob Du verheiratet bzw. alleinstehend bist oder auch Kinder hast – es bleibt eine Versorgungslücke offen. Diese Lücke muss durch eine Restkostenkrankenversicherung (PKV) geschlossen werden.
Seit dem 01.01.2023 gelten folgende Beihilfesätze (in %) in Baden-Württemberg:
Beamte*r mit keinem oder einem Kind | Beamte*r mit zwei oder mehr Kindern | Ehegatte | Kinder | Pension | |
Leistungen | 50 | 70 | 70 | 80 | 70 |
Restkosten über PKV | 50 | 30 | 70 | 20 | 30 |
Alle Beamten und Beamtinnen haben einen Anspruch auf einen staatlichen Zuschuss zur Krankenfürsorge. Das gilt natürlich auch für Lehrer und Lehrerinnen. Gezahlt wird die Beihilfe von Deinem Dienstherren, in der Regel also vom Bundesland. Die genaue Gestaltung variiert jedoch von Land zu Land. Und: Die Beihilfe deckt eben nur einen Teil der Krankheits- und Behandlungskosten ab. Um diese Lücke zu schließen, brauchst Du eine Restkostenversicherung. Wir empfehlen dafür die private Krankenversicherung (PKV) für Lehrer.
Zum Teil. Es hängt davon ab, ob Dein Partner oder Deine Partnerin selbst berufstätig ist und wie er oder sie versichert ist. Kommen Kinder dazu, wird es noch komplexer (siehe Tabelle). Auf jeden Fall sollten alle angehenden oder aktiven Lehrkräfte sich gründlich informieren, welcher Anspruch ihnen zusteht.
Wir sind die Lehrer-Spezialisten und wissen, welche Lösung für Dich und Deine Familie heute und in Zukunft die beste ist.
Als Beamte*r kannst Du natürlich gesetzlich versichert bleiben. Da die gesetzlichen Krankenkassen allerdings keine Restkostentarife (also spezielle Beamtentarife) anbieten, musst Du die Beiträge zu 100 % selbst tragen – der Dienstherr beteiligt sich nicht an diesen Beiträgen, wie man es vom Angestellten aus der Privatwirtschaft kennt. Die Beiträge bemessen sich am Einkommen und können bei einem Lehrer über 600 € (inklusive Pflegepflichtanteil) im Monat betragen.
Aufgrund der geringeren Beiträge und der tendenziell umfangreicheren Leistungen, ist eine private Absicherung über einen Restkostentarif für den oder die Beamte*n wesentlich interessanter. Deshalb empfehlen wir häufig eine private Krankenversicherung im Referendariat abzuschließen.
Bei der pauschalen Beihilfe handelt es sich um eine Alternative zur „normalen“ bzw. individuellen Beihilfe. Vom Dienstherrn wird ein monatlicher Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen (gesetzliche Krankenversicherung oder auch private Krankenversicherung) gezahlt. Der Versicherungsumfang muss jedoch auf 100 % aufgestockt werden. Der Beitrag zur Pflegepflichtversicherung wird nicht bezuschusst. Diesen musst Du zu 100 % selbst bezahlen.
Welche Kosten entstehen über die pauschale Beihilfe?
Damit der Zuschuss zu Deinem Krankenversicherungsbeitrag an Dich ausbezahlt werden kann, muss Dein Versicherungsschutz auf 100 % erhöht werden. Hierdurch steigt auch Dein monatlicher zu zahlender Beitrag. Der Beitrag zur Pflegepflichtversicherung wird nicht bezuschusst. Diesen musst Du zu 100 % selbst tragen.
Auch bei mehr als einem Kind und in der Pension beläuft sich der Zuschuss zur Krankenversicherung auf 50 %. Die „normale“ bzw. individuelle Beihilfe sieht hier bei mehr als einem Kind oder auch in der Pension (auch wenn keine Kinder vorhanden sein sollten) ab 01.01.2023 einen 70 %igen Beihilfeanspruch vor. Somit ist die individuelle Beihilfe bei mehr als einem Kind und/oder in der Pension im Vorteil.
Ergibt sich durch die pauschale Beihilfe eine neue Wechselmöglichkeit von der privaten Krankenversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung?
Nein. Durch die Schaffung der pauschalen Beihilfe ergeben sich keine neuen Wechselmöglichkeiten. Beamt*innen, die bereits PKV versichert sind, können in der Regel nicht in die GKV (+ pauschale Beihilfe) wechseln. Wie bereits in Punkt 3.3 erwähnt, würde sich ein solcher Wechsel finanziell ohnehin in den wenigsten Fällen positiv auswirken.
Fallstricke und Nachteile der pauschalen Beihilfe
Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe ist unwiderruflich. Solltest Du zu einem späteren Zeitpunkt zurück zur „normalen“ Beihilfe wechseln wollen, ist dies nicht möglich.
Des Weiteren müssen die von der privaten Krankenversicherung gezahlten Beitragsrückerstattung der Beihilfestelle mitgeteilt werden. Diese werden dann von der Beihilfestelle unter Umständen angerechnet bzw. es wird ein Teil des gezahlten Zuschusses zurückgefordert.
Lehrer*innen im öffentlichen Dienst können, im Vergleich zu ihren verbeamteten Kollegen*innen, erst dann in die private Krankenversicherung wechseln, wenn sie mit ihrem Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten (Jahresarbeitsentgeltgrenze in 2019 60.750 €). Sofern Du diese Grenze nicht überschreitest, bleibst Du gesetzlich pflichtversichert.
Als angestellte Lehrkraft erhältst Du keine Beihilfe von Deinem Dienstherrn, sondern den üblichen hälftigen Zuschuss des Arbeitgebers zur Krankenversicherung. Der Höchstzuschuss des Arbeitgebers zum privaten Krankenversicherungsbeitrag lag 2019 bei 331,24 EUR (+ 1/2 des Zusatzbeitrages) und zur Pflegepflichtversicherung bei 69,20 EUR monatlich.
Um die beste Krankenversicherung im Referendariat oder als Lehrer*in für Deinen individuellen Bedarf zu finden, sollten 4 Kriterien bei der Auswahl berücksichtigt werden.
1. Tarifleistungen
Nur wenn der Tarif tatsächlich gute Leistungen beinhaltet, stellst Du sicher, dass Du im Ernstfall eine medizinisch hochwertige Behandlung in Anspruch nehmen kannst und das wichtige Gut „Gesundheit“ ausreichend geschützt ist. Die Leistungsunterschiede sind meist auf den ersten Blick nicht erkennbar und stehen im „Kleingedruckten“ der Tarifbedingungen.
2. Niedrige Beiträge
Selbstverständlich sollen die Leistungen zu einem möglichst geringen Beitrag realisiert werden.
3. Beitragsstabilität
Die Beitragsstabilität stellt sicher, dass die Beiträge auch in Zukunft noch bezahlbar sind. Nicht alle PKV-Versicherer zeichnen sich auf dem Markt durch eine hohe Beitragsstabilität aus. Einige Gesellschaften haben in der Vergangenheit mehrfach durch horrende Beitragssteigerungen auf sich aufmerksam gemacht. Wichtig ist hierbei das Knowhow des Versicherungsberaters in Bezug auf Bilanzkennzahlen und Tarifpolitik des Krankenversicherers.
4. Beamten-Spezialisierung
Für Beamt*innen kommt nicht jeder Krankenversicherer in Frage, da er eine spezielle Restkostenabsicherung benötigt. Vor allem sollte auf einen umfangreichen Beihilfeergänzungstarif geachtet werden. Zudem gibt es für den Beamten eine Vielzahl von Besonderheiten, die der Versicherer in seinen Tarifen berücksichtigen sollte. Hier gibt es enorme Unterschiede, welche dem Laien bei Abschluss eines Vertrages nicht zwangsläufig auffallen.
Vereinbare jetzt einen unverbindlichen Kennenlerntermin mit unseren Lehrer-Spezialisten und erhalte eine kostenlose 15-minütige Beratung. Wähle dazu einfach einen freien Termin über den untenstehenden Link, fülle das Formular aus, und schon kann es losgehen. Wir werden dich zum gewünschten Zeitpunkt kontaktieren.