Dienstunfähigkeits­versicherung

Für den Lehramtsstudierenden, Lehramtsanwärter*innen und auch den Lehrer*innen ist die Absicherung der Arbeitskraft ebenso wichtig wie für den Angestellten oder Selbstständigen. Empfehlenswert ist es, sich über die Dienstunfähigkeitsversicherung gegen den Verdienstausfall zu schützen. Alternativ kann auch über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nachgedacht werden.

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Warum die Versicherung zur Dienstunfähigkeit so wichtig ist

Die Absicherung bei Dienstunfähigkeit wird von Beamten gerne unterschätzt, weil sie davon ausgehen, dass eine umfangreiche, staatliche Absicherung im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit für sie bereit steht. In der Regel trifft dies leider nicht zu – vor allem in den ersten 5 Jahren der beruflichen Tätigkeit besteht für den Beamten keinerlei staatliche Absicherung. Somit ist die Absicherung bei Dienstunfähigkeit gerade in den ersten Jahren für Lehrkräfte auf Probe unerlässlich. Sie ist eine der wichtigsten Versicherungen für Referendar*innen und Lehrer*innen.

Warum mit den Lehrer-Spezialisten?

Versicherungen zu vergleichen ist nicht immer einfach. Als Lehreranwärter*in triffst Du beispielsweise mit der Auswahl Deiner privaten Krankenversicherung eine Entscheidung, die Dich Dein restliches Leben begleiten wird. Darum lohnt es sich, die Spezialisten zu fragen. Und das Gute dabei ist: Die Beträge der Tarife sind dieselben wie online im Internet, nur ist Dir bei uns eine kompetente Beratung garantiert.

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So beraten wir Dich

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Nimm Kontakt zu uns auf. Im ersten Schritt führen wir ein kurzes Kennenlerngespräch, am besten telefonisch. Dafür solltest Du etwa 15 Minuten Zeit einplanen. Deinen Wunschtermin kannst Du hier festlegen.

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Wir wissen jetzt, was Du ungefähr brauchst. Basierend auf einem kurzen Fragebogen recherchieren wir, was für Dich in Frage kommt und welche Konditionen die Versicherer anbieten. Wichtig für Dich: Deine persönlichen Daten und Informationen sind jederzeit geschützt! Wir geben keine personenbezogenen Daten nach außen und führen statistische Abfragen nur anonymisiert durch. Basierend auf unseren Recherchen erstellen wir ein Konzept für Dich.

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Nun geht es in die detaillierte Beratung. Wir besprechen mit Dir, welche Versicherungen für Dich konkret in Frage kommen und was für Dich wichtig ist. Unser Anspruch ist es, Dich hier umfassend, unabhängig und sorgfältig zu informieren. Darum bitten wir Dich, für dieses Gespräch etwa 1,5 Stunden Zeit einzuplanen.

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Solltest Du keine weiteren Fragen haben, erhältst Du von uns die Unterlagen zu Deiner neuen Versicherungslösung. Gerne kümmern wir uns für Dich um die Abwicklung mit der Versicherungsgesellschaft. Wenn eine bestehende Versicherung gekündigt werden muss, erledigen wird das selbstverständlich auch.

Häufig gestellte Fragen zur Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer*innen

Was bedeutet Dienstunfähigkeit (DU)?

Dienstunfähig ist, wer aus gesundheitlich Gründen (Krankheit oder Unfall) seinem Dienst nicht mehr nachkommen kann.

Was das bedeutet, legt das Bundesbeamtengesetz in Paragraph 44 fest. Hier heißt es: Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und/oder wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. In den Ruhestand wird nicht versetzt, wer anderweitig verwendbar ist.

Was bedeutet Berufsunfähigkeit (BU)?

Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls voraussichtlich dauernd (oder voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen) außerstande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit zu mehr als 50 % auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung (und/oder aufgrund ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten) ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.

Welche der beiden Absicherungen ist für mich als Student, Lehramtsanwärter oder Lehrer die richtige?

Die Begriffe „Dienstunfähigkeit“ und „Berufsunfähigkeit“ unterscheiden sich deutlich in ihrer Definition. Während die Berufsunfähigkeit nur für die Ausübung des Berufes, nicht jedoch des Dienstes gilt, kann bei Dienstunfähigkeit als verbeamtete(r) Lehrer*in keinerlei Staatsdienst mehr ausgeübt werden.

Berufsunfähig ist nur derjenige, der nachweisen kann, dass er seiner bisherigen Tätigkeit zu mindestens 50 % nicht mehr nachgehen kann. Diese Hürde ist manchmal sehr schwer zu nehmen – vor allem bei psychischen Beeinträchtigungen, aber auch bei vielen anderen Krankheitsbildern.

Bei der Dienstunfähigkeit sieht das Ganze schon anders aus: Wird man für dienstunfähig erklärt, kann keinerlei Staatsdienst mehr ausgeübt werden. Die Dienstunfähigkeitsprüfung muss durch einen Amtsarzt erfolgen.

Wann benötige ich den Zusatzbaustein Arbeitsunfähigkeit?

Die Regelung der sogenannten (Arbeitsunfähigkeits-) AU-Klausel verspricht grundsätzlich einen einfacheren Zugang zur Leistung, da hier nicht die Hürde der Berufsfähigkeitsprüfung bewältigt werden muss. Berufsunfähig ist nämlich nur derjenige, der nachweisen kann, dass er zu mindestens 50 % berufsunfähig ist. Diese Hürde ist manchmal sehr schwer zu nehmen – vor allem bei psychischen Beeinträchtigungen, aber auch bei vielen anderen Krankheitsbildern.

Solange man verbeamtet und im Dienst ist, spielt diese Regelung nicht unbedingt eine Rolle, da die Dienstunfähigkeitsversicherung einen sehr guten und ausreichenden Schutz bietet. Allerdings kann die Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel) ein wertvoller Zusatzbaustein zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sein. Hilfreich ist diese beispielsweise, wenn man nach dem Referendariat eventuell vorübergehend nicht verbeamtet ist.

Welche Dienstunfähigkeitsklauseln gibt es?

Echte Dienstunfähigkeitsklauseln

Diese Klausel ist gerade in den ersten Dienstjahren enorm wichtig – gerade für Beamtenanwärter*innen und Beamt*innen auf Probe. Mit dieser Klausel ist man im Falle einer Dienstunfähigkeit umfangreich abgesichert. Sie erklärt einen Beamten oder eine Beamtin sowohl bei der Versetzung in die Rente, als auch bei einer Entlassung aus dem Dienst infolge der Dienstunfähigkeit für berufsunfähig und sichert so die ihm oder ihr zustehende Rente.

 

Unvollständige Dienstunfähigkeitsklauseln

Die unvollständige Klausel erklärt nur den Beamten für berufsunfähig, der infolge einer Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurde. In diesem Fall erhält nur der Beamte auf Lebenszeit die ihm zustehende Rente.

 

Unechte Dienstunfähigkeitsklauseln

Mit der unechten Dienstunfähigkeitsklausel muss zuerst eine vorliegende Berufsunfähigkeit nachgewiesen werden, ehe der dienstunfähige Beamte seine Rente erhält. Die Gefahr in diesem Fall ist, dass Beamte auch im Fall einer durch den Amtsarzt festgestellten Dienstunfähigkeit nicht zwangsläufig auch berufsunfähig sind.

Wie wähle ich den richtigen Anbieter für eine Berufs- oder Dienstunfähigkeitsversicherung?

Auf dem deutschen Versicherungsmarkt gibt es viele gute Anbieter und Tarife hinsichtlich der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Bezüglich der Dienstunfähigkeitsversicherung ist die Zahl der guten Tarife allerdings sehr begrenzt. Zu den top Anbietern zählen sicherlich die folgenden Versicherer: 

  • DBV, 
  • Die Bayerische, 
  • Signal-Iduna,
  • Condor,
  • Allianz

Diese fünf Versicherer bieten eine echte DU-Klausel an.

 

Die gesetzliche Versorgung bei Dienstunfähigkeit

Viele verbeamtete Lehrer*innen und Lehramtsanwärter*innen schätzen das Risiko einer Dienstunfähigkeit häufig falsch ein. Die Zahlen sind jedoch eindeutig: Aufgrund von Dienstunfähigkeit werden circa 2/3 aller Lehrer*innen vorzeitig in den Ruhestand versetzt.

Wenn der betroffene Beamte oder die betroffene Beamtin aufgrund einer Dienstunfähigkeit das Ruhegehalt erhält, reicht dessen Höhe heute normalerweise nicht mehr aus, um den Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Im Falle einer Dienstunfähigkeit bei Lehrkräften ist die Höhe des Ruhegehalts vergleichbar mit einer Frührente. Je früher der Lehrende dienstunfähig wird — und damit in „Frührente“ geht — desto niedriger fallen die Bezüge vom Staat aus. Beamtenanwärter*innen (Beamte auf Widerruf) und Beamte auf Probe trifft es besonders hart. Sie bekommen im Falle einer Dienstunfähigkeit überhaupt kein Ruhegehalt von ihrem Dienstherrn. Erst nachdem ein Beamter bzw. eine Beamtin auf Lebenszeit berufen wurde, hat er oder sie einen Anspruch auf die Dienstunfähigkeits-Rente.

 

Deine Begeisterung ist unsere Zufriedenheit

Lehrer-Spezialisten: Review Sebastian Schad

Sebastian Schad

Grundschullehrer

Zu Beginn meines Referendariats habe ich sie kennengelernt. Dort wurde ich über die verschiedenen Tarife und Möglichkeiten aufgeklärt – alles super entspannt und transparent. Ich kann das Team nur weiterempfehlen!

Daniel Zversky

Referendar

Die Zusammenarbeit mit Lehrer-Spezialisten ist mehr als nur angenehm: bei Fragen antworten sie schnell und nehmen sich die Zeit für eine ausführliche Beratung.

Nina Leuterbach

Gymasiallehrerin

Es ist selten der Fall, dass ein Versicherungsmakler die eigenen Bedürfnisse versteht. Nicht aber bei den Lehrer-Spezialisten: ich habe mich aufgehoben gefühlt. Empfehlenswert!

Warum empfehlen uns Deine Lehramts-Kollegen?

Seit vielen Jahren beraten wir (angehende) Lehrkräfte hinsichtlich ihrer Versicherungs- und Vorsorgesituation. Trotz unserer langjährigen Erfahrung und dem Knowhow in diesem Bereich, sind wir ein junges Team, mit dem Du auf Augenhöhe kommunizieren kannst. Für Dich sind wir der Ansprechpartner hinsichtlich aller von Lehramtstudent*innen, Lehramtsanwärter*innen und Lehrer*innen benötigten Versicherungen – Krankenversicherung, Dienstunfähigkeitsversicherung, Privat- und Diensthaftpflicht.

Aber auch im Bereich aller anderen Versicherungen, Altersvorsorge, Geldanlage und Baufinanzierung stehen wir Dir gerne zur Seite. Unsere Beratungs- und Betreuungsleistung endet nicht mit dem Vertragsabschluss – genau genommen fängt sie hier erst wirklich an. Lass Dich kostenfrei beraten. Gerne kannst Du auch Deine Eltern, Deine Partnerin/Deinen Partner oder Kommilitonen/Kommilitoninnen zum Gespräch mitbringen.

 

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